Daueraufträge erleichtern pünktliche Zahlungen von Rechnungen ungemein. Oft so sehr, dass gar nicht darüber nachgedacht wird. Verträge laufen aus oder werden vorzeitig beendet, doch der Dauerauftrag läuft weiter, solange er nicht gekündigt wird. Ob und wie man einen Dauerauftrag zurückbuchen kann– hier die Aufklärung dazu.
Dauerauftrag und andere Buchungen zulasten deines Kontos
Bevor Schritte zu einer Rückbuchung eingeleitet werden, sollten die betreffenden Posten überprüft werden.
- An wen ging das Geld?
- Ist der Empfänger bekannt?
- Ist der Betrag korrekt?
- Wurde hier selbst ein Dauerauftrag eingerichtet oder handelt es sich um eine Einzugsermächtigung?
Sollte der Empfänger unbekannt sein, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Bank. Manchmal werden bei Buchungen andere Namen verwendet oder der Firmenname ist in der Form, wie er über die Bank läuft nur nicht bekannt. Im Zuge der Kontaktaufnahme sollte ebenso der Betrag geklärt werden.
Zu Unrecht abgebuchtes Geld
Wenn sich herausstellt, dass die Buchung zu Unrecht durchgeführt wurde, spielt der Grund eine wichtige Rolle.
Wurde hier eine Einzugsermächtigung durch Dritte erteilt, muss diese, sofern vom Kontoinhaber ungewollt, sofort bei der Bank storniert werden.
Buchungen, die auf keinem Weg nachvollziehbar sind, sollten ebenso der Bank gemeldet werden.
Ein Dauerauftrag, der nicht rechtzeitig gekündigt wurde, muss beendet werden.
Bei der Sparkasse kann dies wahlweise
- am SB-Terminal mit der Kundenkarte,
- vor Ort beim Berater
- oder via Online Banking geschehen.
- Im Online Banking unter dem Menüpunkt „Banking“ und dem Unterpunkt „Dauerauftrag“ kann dieser bearbeitet werden.
Geld zurück holen, Dauerauftrag zurückbuchen bei der Sparkasse und Co.
Die einfachste Möglichkeit sein Geld wiederzubekommen ist die Kontaktaufnahme mit dem Empfänger. Eine Einigung, die zu einer Rückbuchung des Geldes führt, ist nämlich nicht mit Spesen verbunden. In der Realität ist dies jedoch nicht immer so einfach. Wer gibt schon gerne Geld zurück.
Eine Rückbuchung durch die Bank kann vom Kontoinhaber binnen 56 Tagen ab Buchungstag veranlasst werden. Diese Frist muss jedoch eingehalten werden. Buchungen die länger zurückliegen können nicht mehr zurückgeholt werden.
Wie Du den Dauerauftrag zurückbuchen lassen kannst
Ein Dauerauftrag oder eine Überweisung, welche selbst in Auftrag gegeben wurde, kann in dieser Form nicht mehr zurückgebucht werden. Eventuell hilft hier eine Nachforschung, bei der die Bank die Empfängerbank kontaktiert, sodass der Empfänger das Geld zurückschickt. Dafür fallen jedoch Bankspesen in Höhe von in der Regel 10 Euro an.
Das Zurückbuchen einer Lastschrift, also wenn Geld im Auftrag eines anderen abgebucht wurde, ist kein Problem. Dies kann vor Ort beim Berater beantragt werden. In dem Fall wird von der Bank geprüft, wohin das Geld gesendet wurde. Die Empfängerbank wird dann beauftragt den Betrag zurückzuschicken. In der Regel kann dies 7 bis 10 Werktage in Anspruch nehmen. Erfahrungsgemäß ist jedoch meistens binnen 3 Tagen das Geld wieder auf dem Konto.
Als zweite Option steht das Online Banking zur Verfügung
- Mit PIN und Benutzerkennung einloggen
- Menüpunkt Lastschriftrückgabe
- Entsprechende Buchung auswählen
- Lastschrift zurückbuchen anklicken
- Mit TAN den Auftrag bestätigen