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Was ist die Kartenprüfnummer bei der Sparkasse? – Aufklärung

Jahrtausendelang war die geschäftliche Transaktion „Ware gegen Geld“ vergleichsweise simpel: um die Ware x zu erwerben, musste man den Betrag y in Gold, Münzen oder der jeweils ortsüblichen Währung in bar abgeben. Dieser Prozess war immer sehr einfach, transparent und aufwandsarm.

In der heutigen Zeit, wo bargeldloses Bezahlen und Internetshopping immer beliebter wird, funktionieren die alten Verfahren jedoch nicht mehr – oder verursachen zu viel Aufwand, zeitliche Verzögerungen und bringen weitere Nachteile mit sich. Daraus resultierend haben sich bereits seit Jahrzehnten alternative Methoden im Zahlungsverkehr etabliert, wie etwa Giro- oder Kreditkarten.

Mit zuvor genanntem „Plastikgeld“ soll das Bezahlen schnell, bargeldlos und unkompliziert vonstattengehen. Doch was ist, wenn Kartendaten in die falschen Hände geraten oder jemand heimlich die auf der Karte eingestanzten Angaben notiert? Um das Risiko einer allzu leichten missbräuchlichen Verwendung dieser Karten zu reduzieren, kommt die sogenannte CVC oder Kartenprüfnummer ins Spiel.

Was ist die Kartenprüfnummer und wo finde ich diese?

Die Kartenprüfnummer wird häufig auch schlicht als „CVC“ bezeichnet, was ausgeschrieben „Card Validation Code“ bedeutet. Bei den Mastercard-Kreditkarten der Sparkasse etwa handelt es sich dabei um eine dreistellige Zahl, die auf der Rückseite der Karte am Ende des Unterschriftstreifens zu finden ist. Diese Positionierung hat zunächst einmal den Vorteil, dass für eventuell anwesende unbefugte Personen zu keinem Zeitpunkt gleichzeitig alle zahlungsrelevanten Daten der Karte einzusehen sind.

Was ist die Kartenprüfnummer bei der SparkasseDarüber hinaus wird diese Prüfnummer lediglich auf den Streifen gedruckt und nicht geprägt oder eingestanzt, wie es bei der Kreditkartennummer auf der Vorderseite der Fall ist. Dadurch ist diese maschinell nicht lesbar und taucht bei einer Zahlung nirgendwo auf Kassenbelegen oder anderen Nachweisen auf. Somit ist es Unbefugten in der Regel auch nicht möglich, ausschließlich anhand der Daten eines unbedacht weggeworfenen Zahlungsbelegs die Kreditkarte missbräuchlich zu verwenden.

Wie und von wem wird die Kartenprüfnummer vergeben?

Der „Card Validation Code“ wird ausschließlich vom herausgebenden Kreditinstitut vergeben und kann auch nur von zuvor genanntem verifiziert werden. Es besteht kein mathematischer Zusammenhang zwischen CVC und Kreditkartennummer, allerdings verwenden die meisten Kreditinstitute Algorithmen, womit der Code aus verschiedenen Daten wie etwa Kartennummer und Gültigkeitsdatum generiert wird. Kritiker werfen Nutzern dieses Verfahrens daher vor, dass die Kartenprüfnummer mit entsprechender Fachkenntnis noch zu einfach anhand der anderen Kartendaten ermittelt werden könne.

Immerhin – die Richtlinien der Kartenunternehmen untersagen die Speicherung und Verarbeitung der Kartenprüfnummer. Sie soll und muss daher bei jeder Zahlung erneut abgefragt, darf jedoch nirgendwo abgedruckt oder für spätere Zahlungen gespeichert werden. Letzteres sollte im heutigen Online-Zahlungsverkehr jedoch durchaus kritisch und fragwürdig betrachtet werden, da dort für jede Zahlung ja ebenfalls der CVC abgefragt werden muss – und somit theoretisch auch gespeichert oder von Dritten abgefangen werden könnte.

Generelle Sicherheitshinweise zum bargeldlosen Zahlungsverkehr

Verfahren und Mechanismen wie die Prüfnummer einer Kreditkarte, PIN, TAN und andere Sicherheitsvorkehrungen sollen die missbräuchliche Verwendung des jeweiligen Zahlungsmittels erschweren. Eine absolute Sicherheit können jedoch auch CVC & Co. nicht garantieren. Grundsätzlich sollten im Umgang mit bargeldlosen Zahlungsalternativen folgende Hinweise beachtet werden:

  • Geben Sie niemals mehr persönliche oder zahlungsrelevante Daten preis als für die geplante Transaktion unbedingt notwendig.
  • Geben Sie Kontodaten oder Bezahlkarten nicht leichtfertig in fremde Hände und seien Sie stets wachsam, was der Empfänger damit anstellt. Lassen Sie auch keine Zahlungsbelege oder Bankkarten offen herumliegen und vernichten Sie sorgfältig nicht mehr benötigte Träger solcher Daten und Informationen.
  • Kaufen Sie online nur über bestätigt seriöse Anbieter und vergewissern Sie sich, dass der Betreiber über ein sicheres Datenübermittlungsverfahren verfügt. Folgen Sie keinen Links aus Werbemails zweifelhafter Herkunft, sondern rufen Sie etwaige Bestellseiten stets manuell über Ihren Browser auf.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen im Hinblick auf verdächtige oder Ihnen unbekannte Transaktionen.
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